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1. Wer kann eine private Rürup
bzw. Basis Rente abschließen?
2. Sollte ich als Angestellter
trotzdem eine Basisrente
abschließen?
3. Ist die Basisrente auch für
ältere Sparer interessant?
4.
Welche Vorteile hat die Rürup
bzw. Basis Rente?
5. Wie wird mein Geld angelegt?
6. Ab wann kann man die
Auszahlung abrufen?
7. Rente mit 67 - was geschieht
mit meiner Basisrente?
8. Angenommen, ich muss oder
will länger arbeiten als
ursprünglich geplant. Kann ich
die Auszahlungsphase der
Basisrente nach hinten
verschieben?
9. Ich möchte meinen Lebensabend
im Ausland verbringen. Was
geschieht dann mit meiner
Basisrente/Rüruprente?
10.Ich möchte meine Basisrente
später vererben. Was muss ich
beachten?
11.Kann man die Basisrente auf
andere Personen übertragen?
12.Kann ich die Basisrente für
den Immobilienkauf oder -bau
einsetzen?
13.Wie flexibel sind die
heutigen Rürup-/Basisrenten
Verträge? Kann ich Zuzahlungen
leisten, z.B. zum Jahresende,
wenn meine Geschäftszahlen
absehbar sind?
14.Kann ich für mehrere
Basisrenten-Verträge eine
staatliche Förderung bekommen?
15.Ist die Basisrenten-Förderung
auch für meine bestehende
Rentenversicherung möglich?
16.Ist es sinnvoll, einen
Basisrenten-Vertrag mit einer
Berufsunfähigkeitsversicherung
zu kombinieren?
17.Müssen die Erträge, die der
Versicherer erwirtschaftet,
jährlich versteuert werden?
18.Was geschieht, wenn ich
zahlungsunfähig bin?
19.Ist die Basisrente für mich
als selbständiger Unternehmer
insolvenzgeschützt?
20.Verliere ich meine
Ersparnisse, wenn ich arbeitslos
werde?
21.Kann im Rahmen von Hartz IV
auf meine „Basisrente“
zugegriffen werden?
22.Kann ich meine Basisrente
kündigen?
23.Kann ich Geld aus meinem
Vertrag entnehmen?
24.Ist ein Anbieterwechsel
während der Ansparphase möglich?
25.Was passiert mit einer
Basisrente im Falle einer
Scheidung?
26.Was passiert, wenn ich vor
Rentenbeginn versterbe?
27.Muss ich auf eine Rente aus
meiner privaten Basisrente im
Rentenalter
Krankenversicherungsbeiträge
entrichten?
28.Ich
konnte keine Antwort auf meine
Frage finden. Wo finde ich eine
Antwort?
Im Gegensatz zur
Riester Rente kann die
Basisrente von jedem
Steuerzahler, also auch von
Selbstständige und Mitgliedern
von berufsständischen
Versorgungswerken abgeschlossen
werden. Aufgrund der hohen
steuerlichen Förderung ist die
Basisrente insbesondere für
Selbstständige und Freiberufler,
die die steuerlichen
Höchstbeträge ausnutzen wollen,
höchst interessante
Altersvorsorge. Aber auch gut
verdienende Arbeitnehmer können
von den Steuervorteilen
profitieren.
Basisrenten bzw.
Rüruprenten lohnen sich nicht
nur für Selbstständige. Auch
Angestellte sollten die Angebote
prüfen. Attraktiv ist die
Basisrente vor allem dann, wenn
die voraussichtliche
Steuerbelastung im Ruhestand
niedriger ist als während der
Phase der Erwerbstätigkeit.
Rentennahe
Jahrgänge, die größere
Einmalbeiträge aufbringen
wollen, profitieren besonders
von der hohen staatlichen
Förderung der Basisrente über
die steuerliche Abzugsfähigkeit.
Die
Vorteile der Basisrente (Rürup-Rente):
-
Hohe
lebenslange Rente
-
Steigende
Steuerförderung in der
Ansparphase
-
Nutzung der
maximalen steuerlichen
Förderung durch
Sonderzahlungen
-
Hartz IV- und
Insolvenzsicher
-
Berufsunfähigkeitsrente und
Hinterbliebenenrente möglich
Die Beiträge
werden nach Wunsch des Kunden
angelegt. Es besteht die
Möglichkeit der klassischen
Anlage, wie z. B. bei der
Rentenversicherung. Aber auch
für diejenigen, die ihr Geld
lieber in Investmentfonds
anlegen und bessere
Renditechancen suchen gibt es
die passenden Produkte. Auch
Mischformen und britische
Policen sind möglich.
Ab Rentenbeginn –
frühestens ab dem vollendeten
60. Lebensjahr – erhalten Sie
eine monatliche Altersrente auf
Lebenszeit.
Bei
einer
Verlängerung
der
Lebensarbeitszeit
auf
67
Jahre
können
Basisrenten
problemlos
und
ohne
Nachteile
angepasst
werden.
Derartige Vereinbarungen sind
möglich, das Gesetz schreibt
lediglich den frühestens
Auszahlungszeitpunkt mit Alter
60 vor. Gegebenenfalls erhöht
sich dabei der steuerpflichtige
Prozentsatz der Rente.
Leistungen aus der Basisrente
können auch im Ausland bezogen
werden.
Zu beachten ist allerdings, dass
eine Steuerpflicht im Inland
anfallen kann.
Die Basisrente folgt dem Prinzip
der gesetzlichen
Rentenversicherung und ist nicht
vererbbar. Allerdings kann ein
zusätzlicher
Hinterbliebenenschutz in den
Vertrag eingeschlossen werden,
der Angehörige wahlweise in der
Ansparphase und/oder in der
Phase des Rentenbezugs
absichert. Wer weiteren
Risikoschutz benötigt, kann eine
selbstständige
Risikolebensversicherung
abschließen.
Die steuerliche
Begünstigung der Basisrente
bedingt, dass die Rente nicht
kapitalisierbar, beleihbar,
übertragbar, vererbbar oder
veräußerbar sein darf. Die
Konsequenz daraus ist, dass die
Basisrente nicht an andere
Personen übertragen werden kann.
Nein,
diese
Möglichkeit
ist
nicht
vorgesehen.
Ja,
die heutigen
Basisrenten-Verträge zeichnen
sich durch hohe Flexibilität
aus. Sie können zum Jahresende
Einmalzahlungen in Ihren
bestehenden Basisrenten-Vertrag
leisten.
Für
die Vertragsgestaltung der
Basisrenten bieten sich 3
Modelle an:
-
Sie wissen bereits bei
Vertragsabschluss, dass Ihre
bestehende Versorgung nicht
ausreicht und zahlen
regelmäßig einen höheren
Betrag in die Basisrente ein.
Die steuerlichen Vorteile sind
so von Anfang an kalkulierbar
und Sie können die so
entstehenden
Versorgungsansprüche incl.
einer hohen Gesamtrendite in
Ihre Lebensplanung einrechnen.
-
Sie wählen für die
regelmäßigen Einzahlungen
einen moderaten Grundbetrag,
den Sie immer wieder
aufbringen können und nutzen
am Jahresende die Möglichkeit
zu einer flexiblen
Sonderzahlung.
-
Sie haben bereits eine
Altersversorgung und wollen
lediglich bei Bedarf am
Jahresende einen einmaligen
Betrag steuergünstig anlegen.
Hier bietet sich ein separater
Vertrag mit einmaliger
Einzahlung an, zumal es
Versicherungen gibt, die auf
diese Einmalzahlungen
spezialisiert sind und Sie
unter Rendite- und
Flexibilitätsgesichtspunkten
entsprechend vorteilhaft
aufgehoben sind.
Ja,
die staatliche Förderung kann
auf beliebig viele
Einzelverträge verteilt werden.
Dabei gilt jedoch immer die
Beitragshöchstgrenze von 20 000
Euro pro Jahr (40 000 Euro für
Verheiratete). Umgekehrt kann
auch nur ein Basisrenten-
Vertrag mit bis zu
40 000 Euro steuerwirksam
dotiert werden, wenn der
Versicherungsnehmer verheiratet
ist.
Nein.
Bestehende
private
Rentenversicherungen
können
nicht
in
eine
Basisrente
umgewandelt
werden,
weil
sie
anderen
Rahmenbedingungen
und
Steuerregeln
folgen.
Ja.
In
diesem
Fall
beteiligt
sich
der
Staat
auch
an
der
Finanzierung
des
Risikoschutzes.
Zu
beachten
ist,
dass
der
Beitrag
für
den
Berufsunfähigkeitsschutz
weniger
als
50
Prozent
des
gesamten
Beitrages
zur
Basisrente
umfassen
darf.
Die
Leistungen
aus
diesem
Zusatzbaustein
sind
steuerpflichtig.
Die
Erträge,
die
Ihrer
Basisrente
Jahr
für
Jahr
gutgeschrieben
werden,
sind
bis
zum
Rentenbeginn
steuerfrei.
Die
Beitragszahlungen
können
jederzeit
vollständig
oder
vorübergehend
eingestellt
werden.
Zu
beachten
ist
jedoch,
dass
sich
damit
die
später
gewährten
Leistungen
entsprechend
verringern.
Ihr
angespartes
Vermögen
bleibt
bei
einer
Basisrente/
Rüruprente,
aufgrund
der
gesetzlichen
Vorgaben
bis
zur
Rentenphase
geschützt.
Nein,
die
Basisrente
ist
wie
die
Riester-
Rente
und
Betriebsrenten
vor
einer
vorzeitigen
Verwertung
geschützt.
Eine
Basisrente/
Rüruprente
dient
ausschließlich
Ihrer
Altersversorgung
und
ist
vor
einer
vorzeitigen
Verwertung,
zum
Beispiel
im
Rahmen
von
Hartz
IV,
geschützt.
Ja.
Allerdings
erlischt
damit
nur
die
Pflicht
zur
Beitragszahlung.
Bis
zum
vertraglich
vereinbarten
Rentenbeginn
verzinst
sich
das
bis
zur
Kündigung
angesparte
Vorsorgevermögen
weiter
und
wird
als
(reduzierte)
Rente
ausgezahlt.
Ein
Anspruch
auf
den
Rückkaufwert
besteht
nicht.
Nein,
Teilkapitalisierungen
oder
die
Auszahlung
des
gesamten
Vorsorgekapitals
in
einer
Summe
sind
nicht
vorgesehen.
Ja,
ein
Anbieterwechsel
ist
ohne
steuerlich
nachteilige
Folgen
möglich.
Anbieter
sind
allerdings
gesetzlich
nicht
verpflichtet,
einen
Anbieterwechsel
durchzuführen.
Eine
Basisrente
unterliegt,
wie
alle
Formen
der
Basisversorgung,
dem
Versorgungsausgleich.In
diesem
Fall
erfolgt
eine
Realteilung
des
Vorsorgekapitals
auf
zwei
Verträge.
Diese
Form
der
Übertragung
des
Vorsorgekapitals
ist
ohne
steuerlich
nachteilige
Folgen
möglich.
Der Gesetzgeber
stellt bei einer Basisrente die
Altersversorgung des Einzelnen
in den Vordergrund. Deshalb
bietet eine Basisrente, gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen,
grundsätzlich keine
Todesfall-Leistung. Wenn Sie es
wünschen kann aber eine
Hinterbliebenenleistung für den
Ehepartner und die
kindergeldberechtigten Kinder
vereinbart werden.
Im Gegensatz zu
den Leistungen der gesetzlichen
Rentenversicherung oder aus
einer betrieblichen
Alterssorgung unterliegen die
Leistungen der privaten
Altersversorgung, wie zum
Beispiel der Basis Rente,
grundsätzlich nicht der
Beitragspflicht zur Kranken-
bzw. Pflegeversicherung der
Rentner.
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