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Dienstunfähigkeit (oder auch dauernde
Dienstunfähigkeit) bedeutet, dass ein
Beamter infolge einer körperlichen oder
geistigen Schwäche oder wegen eines
körperlichen Gebrechens unfähig ist, seine
Dienstpflichten zu erfüllen (sog. "dauernde"
Dienstunfähigkeit). Beamte werden somit
nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig.
Bei dauernder Dienstunfähigkeit besteht
unter bestimmten Voraussetzungen ein
Anspruch auf Ruhegehalt.
Bereits heute
werden mehr als 30 % aller Beamten aus
Gründen von Dienstunfähigkeit in den
Ruhestand versetzt. Bei Lehrern liegt diese
Quote sogar noch darüber.
Immer wieder
wird von Vermittlern eine "herkömmliche"
Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten,
wenn es darum geht, einen Beamten gegen
Dienstunfähigkeit abzusichern. Als
Begründung wird genannt, Berufsunfähigkeit
sei ohnehin fast das selbe wie
Dienstunfähigkeit. Doch dies ist nicht
zutreffend. Der Unterschied zwischen der
Dienstunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit
lässt sich beantworten, wenn man die
Definition dieser beiden Begriffe
gegenüberstellt.
Definition "dauernde Dienstunfähigkeit"
"Ist ein
Beamter infolge eines körperlichen
Gebrechens oder wegen Schwäche der
körperlichen und geistigen Kräfte zur
Erfüllung der Dienstpflichten dauernd
dienstunfähig und liegt nach amtsärztlichem
Gutachten eine dauernde Dienstunfähigkeit
vor, ist der Beamte in den Ruhestand zu
versetzen bzw. zu entlassen. Die
Entscheidung über die Versetzung wird vom
zuständigen Dienstherrn beschlossen. Darüber
hinaus kann eine Dienstunfähigkeit
unterstellt werden, wenn der Beamte
innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate
wegen Krankheit dem Dienst ferngeblieben ist
und keine Aussicht besteht, dass die volle
Dienstfähigkeit innerhalb weiterer 6 Monate
wiedererlangt wird."
Definition "Berufsunfähigkeit"
Von
Berufsunfähigkeit spricht man dann, wenn
jemand "aufgrund von Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfalls außer
Stande ist, seinen Beruf oder eine andere
Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner
Ausbildung und Erfahrungen, also seiner
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten
ausüben kann und die seiner bisherigen
Lebensstellung entspricht."
Der
Dienstherr trifft also unabhängig die
Entscheidung, ob ein Beamter dauernd
dienstunfähig ist oder nicht. Dies kann zur
Folge haben, dass die Leistung aus der
Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert
wird, obwohl der Beamte für dauernd
dienstunfähig erklärt wurde, da der Beamte
evtl. noch in der Lage ist, eine andere
Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner
Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und
die der bisherigen Lebensstellung
entspricht. Ob er tatsächlich einen anderen
Beruf ausübt bzw. eine Anstellung bekommt,
spielt hierbei zunächst keine Rolle; es
reicht die Tatsache aus, dass er es könnte.
Ein Beamter
kann mit einer Erkrankung dienstunfähig sein
und in den Ruhestand versetzt werden, die
nach herkömmlichen
Berufsunfähigkeitsbedingungen zu keiner
Leistung führen würde. Zum Beispiel wenn der
Grad der BU weniger als 50 % wäre. Weiterhin
ist eine Berufsunfähigkeit durch den
Versicherungsnehmer nachzuweisen und wird
von der Versicherungsgesellschaft geprüft.
Die Dienstunfähigkeitsklausel privilegiert
den Beamten.
Die
Lösung: Die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel)
bzw. Beamtenklausel
Speziell für
Beamte wurde daher die so genannte
Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel)
konzipiert, die in einigen speziellen
Berufsunfähigkeitsversicherungstarifen
enthalten ist. Durch diese DU-Klausel wird
die dauernde Dienstunfähigkeit der
Berufsunfähigkeit gleichgestellt und der
Beamte erhält dadurch vollen finanziellen
Schutz, wenn er wegen Dienstunfähigkeit
entlassen oder in den Ruhestand versetzt
wird. |